Betriebliche Sonderfälle

Betriebliche Ausnahmesituationen

In der Folge werden die betrieblichen Ausnahmesituationen definiert. In all diesen Fällen sind die Lautsprecher-Durchsagen zu beachten und ist den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten. Im Bedarfsfall kann mit den Wiener Linien über die Kundendienstnummer 79 09 / 100 kommuniziert werden!

Gleiswechselbetrieb

Der Gleiswechselbetrieb stellt einen Zweirichtungsbetrieb auf einem Gleis dar. Beide Fahrtrichtungen einer Linie werden über ein Gleis geführt. Aber nur für jene Fahrtrichtung, die am falschen Gleis geführt werden muß, ändert sich sowohl beim Mittel-, als auch beim Seitenbahnsteig die Ausstiegsseite im Zug.

Kurzführung mit Inselbetrieb

Bei einer Betriebseinstellung eines Teilabschnitts einer Linie kann es zu einer Kurzführung mit Inselbetrieb kommen. Eine Linie verkehrt in diesem Fall nicht zwischen den üblichen Endstellen, sondern nur innerhalb eines Teilabschnittes. Der restliche Teilabschnitt wird mittels Schienenersatzverkehr betrieben.
Beim Inselbetrieb ändert sich ebenfalls im Fall eines Wechsels auf das falsche Gleis sowohl beim Mittel-, als auch beim Seitenbahnsteig, die Ausstiegsseite im Zug.

Schienenersatzverkehr

Bei einer Betriebseinstellung eines Teilabschnitts oder einer ganzen U Bahnlinie wird in der Regel ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Bei einem Schienenersatzverkehr erfolgt der Ersatz einer U Bahnlinie entweder durch eine Verdichtung des bestehenden Straßenbahn- und Busnetzes oder durch die spontane Einrichtung einer Ersatzbuslinie. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen!

Bahnsteigwenden in Endstationen

Beim Bahnsteigwenden in Endstationen wechselt der U Bahnzug nicht über die Wendeanlage auf das Gleis für die Gegenfahrtrichtung, sondern bereits vor der Einfahrt in die Endstation. Dadurch ändert sich ebenfalls sowohl beim Mittel-, als auch beim Seitenbahnsteig die Ausstiegsseite im Zug.

Wendeanlage

Hinter jeder Endstation befindet sich eine Wendeanlage, über die in der Regel die U Bahnzüge einer Linie ihre Fahrtrichtung ändern. Das Mitfahren von Fahrgästen in die Wendeanlage ist verboten. Sollte ein Fahrgast auf das Aussteigen vergessen und irrtümlich mit dem Zug in die Wendeanlage fahren, so darf er dort auf keinen Fall das Fahrzeug verlassen, sondern hat mit demselben Zug die Wendeanlage wieder zu verlassen. In diesem Fall ändert sich ebenfalls mit der Fahrtrichtung sowohl beim Mittel-, als auch beim Seitenbahnsteig die Ausstiegsseite im Zug.

Fahrerlose Kehrfahrt

Bei einigen Endstationen kann der Gleiswechsel über die Wendeanlage auch mittels einer fahrerlosen Kehrfahrt erfolgen. Alle Fahrgäste haben vor der Aktivierung der fahrerlosen Kehrfahrt auszusteigen. Bei Fehlverhalten siehe Wendeanlage.

Verhalten im Störfall

Generell: Lautsprecher-Durchsagen beachten! Im Bedarfsfall Kundendienstnummer 79 09 / 100 anrufen.